Kosten

Guter Rat muß nicht teuer sein.

 

Es gibt drei mögliche Arten der Abrechnung:

  • Abrechnung nach Zeitaufwand
  • Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung
  • Pauschalhonorar

Gerne werden wir mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten besprechen.

 

Auch werden wir prüfen, ob für Sie die Möglichkeit der  Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Betracht kommt.

 

Beachten Sie hierzu auch den folgenden Menüpunkt.

 

 

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Kontaktieren Sie uns unter +49 821 / 313319 oder direkt per Kontaktformular.

Kontakt und Terminvereinbarung

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Kanzlei Waldmann-Fuhrmann
Bahnhofstrasse 18 1/2   

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